Pressemitteilung der SDAJ Ruhr-Westfalen

Nach Angaben des Betriebsrates droht zum ersten Mai 1.200 KollegInnen die Kündigung bei Opel Bochum. Im Rahmen der internationalen Finanzkrise beschloss die Mutterfirma General Motors einen Sanierungsplan, der nicht etwa ein Kürzen der Renditen der Aktionäre oder der Managergehälter vorsah, sondern das Streichen von 8.000 Arbeitsplätzen in Europa. 1.800 von ihnen sollten aus Bochum gehen, wobei einigen wenigen eine Ausweichmöglichkeit im Werk Kassel angeboten wurde. Nur 70 KollegInnen nahmen das Angebot inkl. der 25.000€ Wechselprämie an. Etwa 530 KollegInnen entschieden sich für eine Abfindung in Höhe von 100.000€.

Der Verbleib in einem Beruf am Wohnort bei Freunden und Familien ist ihnen wichtig, denn ein fester Arbeitsplatz ist Grundlage der Lebensplanung. “Leider ist im Kapitalismus kein Job sicher.” meint Stefan Reicht von der SDAJ Bochum. “Die KollegInnen pochen auf ihr gutes Recht, jetzt werden sie darum kämpfen müssen.”

Die SDAJ wünscht den KollegInnen von Opel viel Erfolg und einen langen Atem für den Kampf um den Erhalt der Arbeitsplätze. Die KollegInnen dürfen sich jetzt nicht gegenseitig den schwarzen Peter zuspielen, sondern müssen geschlossen handeln. “Die SDAJ ist solidarisch mit den betroffenen KollegInnen und bietet ihre Unterstützung für die anstehenden Kämpfe an.” erklärt Daniel Zimmermann vom Landesverband Ruhr-Westfalen.

Die Opelaner schauen auf eine lange und kämpferische Tradition und haben eine enorme Bedeutung für die gesamte Arbeiterklasse im Ruhrgebiet. Weder Standortlogik, noch Krisengejammer der Konzernleitung dürfen jetzt das Geschehen bestimmen. Denn nicht die Arbeitenden haben die Krise herauf beschworen, sondern sie ist Teil der kapitalistischen Produktion.

Wir zahlen eure Krise nicht!

Glück auf!

Nach bald einem Jahr repressiver Aktivitäten seitens der Bochumer Polizei und Staatsanwaltschaft gegen elf TeilnehmerInnen einer gewaltfreien Blockade der „ProNRW“-Mahnwache beginnt am 15. März 2011 der vorerst letzte Gerichtsprozess. Zum Anlass des Prozesstermins ruft das neu gegründete „Bündnis gegen die Kriminalisierung von AntifaschistInnen (BKA)“ die Öffentlichkeit dazu auf, sich am 15. März ab 9:00 Uhr vor dem Bochumer Landgericht zu versammeln, sich zu informieren und ab 11:30 Uhr in Raum A28 dem Prozess als ZuschauerInnen beizuwohnen.

Kurioserweise fällt auf den selben Termin auch der 15. International Day Against Police Brutality, der zum ersten Mal 1997 von vielen Gruppen weltweit begangen wurde. In diesem Jahr findet vier Tage später in Dortmund eine Demonstration gegen Polizeigewalt statt. Wir rufen zur Teilnahme an dieser Demonstration auf, nicht zuletzt aufgrund der Betroffenheit einiger BochumerInnen, die im letzten Jahr durch ihr politisches Agieren heftigen polizeilichen Reaktionen ausgesetzt waren, und fortwährend mit juristischen Strafandrohungen zu kämpfen haben.

Vor Gericht steht an diesem Tag ein jugendlicher Antifaschist, der auf der Polizeiwache Bochum-Mitte zur Durchsetzung der Abnahme seiner Fingerabdrücke schwer misshandelt wurde. Warum? Weil er sich am 26.3.2010 entschlossen auf die Straße setzte, damit eine handvoll angereister Rechtsradikaler nicht ihren rassistischen Mist vor einer Bochumer Moschee absondern konnten.

Wessen Freunde und Helferinnen die Polizeibeamten an diesem Tag waren, machten sie mit der Behandlung des Angeklagten allzu deutlich. Die Grenzen des von Artikel 5 der Menschenrechte beanspruchten Schutzes „vor erniedrigender Behandlung oder Strafe“ wurde durch einen professionell angewandten Würgegriff klar überschritten. Die Anwendung dieses Über-Griffs ist durch nichts zu rechtfertigen! Schon gar nicht durch die Vorwürfe, die ihm später in der Anklage gemacht werden sollten und nun vor Gericht verhandelt werden: Landfriedensbruch, Widerstand, Beleidigung. In den Ermittlungsakten ist ein Vermerk des verantwortlichen Beamten zu finden, indem er seine „Maßnahme“ verzerrt darstellt, um im Voraus jede strafrechtliche Relevanz auszuräumen.

Perfiderweise kam noch ein weiteres Verfahren wegen „Falscher Verdächtigung“ hinzu, weil der Betroffene noch am selben Abend diejenigen Beamten anzeigte, die ihn bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt hatten. Die Staatsanwaltschaft trägt ihr Übriges zum Täterschutz bei, indem sie die Ermittlungen gegen die Beamten einfach auf Eis legte. Nicht von ungefähr kommt auch der große zeitliche Abstand zwischen dem Tag der „Mahnwache“ im März und der Anklageerhebung im Dezember. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren verschleppt, um die Erinnerung aller Beteiligten an den brisanten Vorgang vor fast einem Jahr zu trüben und ihre ErmittlerInnen vor strafrechtlichen Konsequenzen zu schützen.

Wir lassen uns das nicht gefallen! No justice, no peace!

Wenn die „Mühle der Justiz“ einen Betroffenen zum Täter machen will, rufen wir umso lauter den Namen des uniformierten Täters!

Wenn die Polizei einen Menschen, der sich für eine fortschrittliche Gesellschaft und gegen Rassismus einsetzt, so umfassend einschüchtern will, sind wir solidarisch!

Weil auch rassistische Kontrollen und „Maßnahmen“ zum normalen polizeilichen Alltag in diesem und anderen Staaten gehören, demonstrieren wir nicht nur am 15., sondern auch am 19. März in Dortmund gegen Polizeigewalt und für eine solidarische Welt ohne nationale Grenzen!

Organisationen im BKA / Kontakt: bka (ÄT) riseup.net

Antifaschistische Jugend Bochum
Linksjugend [’solid] Bochum
SDAJ Bochum
und solidarische Einzelne.

P.S.: Das Hauptaugenmerk der Strafverfolgung liegt vor allen Dingen auf den Geldbeuteln der Angeklagten. Deshalb würden wir uns über eine kleine finanzielle Unterstützung freuen:

attac Bochum
Stichwort: BKA
Konto-Nr. 11234400
BLZ 43060967
GLS Bank